Für Lokführer:innen der BLS, Trampilot:innen der VBZ, Lokführer:innen weiterer Bahnen
BLS, VBZ und weitere Betriebe
Für Lokführer:innen und Trampilot:innen gilt die Untersuchung des BAV. Die eigenen Auswahlschritte dieser Betriebe sind kaum veröffentlicht: Wir sagen, was bekannt ist und was nicht.
Für alle Lokführer:innen der Kategorien B80, B100 und B und für alle Tramführer:innen der Netze in Basel, Bern, Genf und Zürich gilt dieselbe Untersuchung des BAV. Die eigenen Auswahlschritte der folgenden Betriebe sind kaum veröffentlicht.
BLS
- Lokführer:in mit einer Ausbildung von 12 bis 18 Monaten.
- Verlangt sind Deutsch auf Niveau C1, Französisch und Italienisch auf Niveau A1.
- Auswahlschritte nennt die BLS nicht. Die Untersuchung des BAV ist nach der Verordnung Pflicht.
- Am 31. Oktober 2026 schrieb die BLS, dass im Jahr 2027 voraussichtlich keine Ausbildungsplätze angeboten werden.
VBZ in Zürich
Die VBZ nennen ihre Tramfahrer:innen Trampilot:innen. Veröffentlichte Auswahlschritte haben wir nicht gefunden. Das Zürcher Tramnetz steht in Anhang 3 der VTE: Die Untersuchung des BAV in der Kategorie B80 ist Pflicht.
SOB, RhB und andere Bahnen
Für die Südostbahn und die Rhätische Bahn haben wir am 31. Oktober 2026 keine veröffentlichten Auswahlschritte gefunden. Auch hier gilt für Lokführer:innen die Untersuchung des BAV.
Jedes Unternehmen darf mehr verlangen als die Mindestwerte des BAV, mit Ihrer schriftlichen Zustimmung. Fragen Sie bei der Bewerbung, welche Schritte vorgesehen sind.
Was Sie bei uns üben
- FigurenmatrizenLogisches Denken
- SatzergänzungSprachverständnis
- Welches Wort passt nicht?Sprachverständnis
- WortanalogienSprachverständnis
- ZahlenreihenAngewandte Arithmetik
- TextaufgabenAngewandte Arithmetik
- Würfel und NetzeRaumvorstellung
- Tabelle einprägenGedächtnis
- ZiffernfolgenMerkfähigkeit
- ObjektfolgenMerkfähigkeit
- FigurenvergleichSelektive Aufmerksamkeit · Annäherung
- Zeichen durchstreichenKonzentrationsfähigkeit · Annäherung
Quellen: BLS, Lokführer:in, VTE, Art. 14 und Anhang 3, Richtlinie des BAV, Art. 5, gelesen am 31. Oktober 2026.
Unabhängige Website. Keine Verbindung zum BAV, zur SBB, zur BLS, zu den BVB, zu Bernmobil oder zu den VBZ. Die Prüfungsteile beschreiben wir nach den veröffentlichten Texten und Seiten; die Aufgaben schreiben wir selbst.