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Unabhängiges Übungsangebot, ohne Verbindung zum BAV oder zu einem Verkehrsunternehmen.

Die Prüfung erklärt

Eine Untersuchung, mehrere Arbeitgeber

Wer Lokführer:in, Tramführer:in oder Zugverkehrsleiter:in werden will, legt vor der Ausbildung die psychologische Tauglichkeitsuntersuchung ab, die das Bundesamt für Verkehr (BAV) vorschreibt. Sie ist für alle Betriebe dieselbe. Davor wählen die Arbeitgeber mit eigenen Schritten aus: Gespräche, Online-Tests, Sprachtests.

Dauer
rund fünf Stunden, mit Pausen
Bereiche
Intelligenz und Gedächtnis, kognitive und psychomotorische Fähigkeiten, Persönlichkeit
Bewertung
Prozentränge gegenüber Erwachsenen in der Schweiz, Mindestwert je Kategorie
Nach einem Misserfolg
Wiederholung frühestens nach einem Jahr, höchstens zweimal

Quellen: Richtlinie des BAV, Version 1.2 und Verordnung VTE, Art. 14, gelesen am 31. Oktober 2026. Massgebend sind die Texte des Bundes.

Unabhängige Website. Keine Verbindung zum BAV, zur SBB, zur BLS, zu den BVB, zu Bernmobil oder zu den VBZ. Die Prüfungsteile beschreiben wir nach den veröffentlichten Texten und Seiten; die Aufgaben schreiben wir selbst.