Die Prüfung erklärt
Eine Untersuchung, mehrere Arbeitgeber
Wer Lokführer:in, Tramführer:in oder Zugverkehrsleiter:in werden will, legt vor der Ausbildung die psychologische Tauglichkeitsuntersuchung ab, die das Bundesamt für Verkehr (BAV) vorschreibt. Sie ist für alle Betriebe dieselbe. Davor wählen die Arbeitgeber mit eigenen Schritten aus: Gespräche, Online-Tests, Sprachtests.
- Dauer
- rund fünf Stunden, mit Pausen
- Bereiche
- Intelligenz und Gedächtnis, kognitive und psychomotorische Fähigkeiten, Persönlichkeit
- Bewertung
- Prozentränge gegenüber Erwachsenen in der Schweiz, Mindestwert je Kategorie
- Nach einem Misserfolg
- Wiederholung frühestens nach einem Jahr, höchstens zweimal
Quellen: Richtlinie des BAV, Version 1.2 und Verordnung VTE, Art. 14, gelesen am 31. Oktober 2026. Massgebend sind die Texte des Bundes.
Die psychologische Tauglichkeitsuntersuchung des BAV
Eine Untersuchung für Lokführer:innen, Tramführer:innen und Zugverkehrsleiter:innen: rund fünf Stunden, drei Bereiche, veröffentlichte Mindestwerte je Kategorie.
Für: Lokführer:innen (Kategorien B80, B100 und B), Tramführer:innen in Basel, Bern, Genf und Zürich, Zugverkehrsleiter:innen
WeiterlesenLokführer:in und Zugverkehrsleiter:in bei der SBB
Video-Interview, Online-Assessment, Gespräch, dann die Untersuchung des BAV und die ärztliche Untersuchung. Die SBB veröffentlicht Übungsaufgaben.
Für: Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger in die Lokführer-Ausbildung und in die Zugverkehrsleitung der SBB
WeiterlesenTram und Bus bei den BVB in Basel
Ein Online-Test zu Logik, Sprache, Konzentration und Belastbarkeit, zwei Gespräche, für das Tram zusätzlich die psychologische Untersuchung.
Für: Wagenführer:innen (Tram) und Bus-Chauffeur:innen der Basler Verkehrs-Betriebe
WeiterlesenBusfahrer:in bei Bernmobil
Telefongespräch, Vorstellungsgespräch, ärztliche Untersuchung und eine verkehrspsychologische Untersuchung von bis zu fünf Stunden, bezahlt von Bernmobil.
Für: Busfahrer:innen in Bern, später auch Trolleybus und Tram
WeiterlesenBLS, VBZ und weitere Betriebe
Für Lokführer:innen und Trampilot:innen gilt die Untersuchung des BAV. Die eigenen Auswahlschritte dieser Betriebe sind kaum veröffentlicht: Wir sagen, was bekannt ist und was nicht.
Für: Lokführer:innen der BLS, Trampilot:innen der VBZ, Lokführer:innen weiterer Bahnen
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Unabhängige Website. Keine Verbindung zum BAV, zur SBB, zur BLS, zu den BVB, zu Bernmobil oder zu den VBZ. Die Prüfungsteile beschreiben wir nach den veröffentlichten Texten und Seiten; die Aufgaben schreiben wir selbst.